CDU Dortmund begrüßt Weiterleitung der Bundesmittel zur Entlastung kommunaler Altschulden
Sascha Mader: „Dortmund braucht finanziellen Handlungsspielraum für die Zukunft“
Die CDU Dortmund begrüßt die Entscheidung der schwarz-grünen nordrhein-westfälischen Landesregierung, die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Entlastung kommunaler Altschulden vollständig und ohne Abzüge an die betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise weiterzuleiten.
„Die kommunalen Haushalte stehen vielerorts unter erheblichem Druck. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass Nordrhein-Westfalen die zusätzlichen Mittel des Bundes vollständig bei den Kommunen ankommen lässt“, erklärt Sascha Mader, Kreisvorsitzender der CDU Dortmund und Sprecher im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund.
In den Jahren 2026 bis 2029 erhält Nordrhein-Westfalen jährlich rund 164 Millionen Euro aus dem Bund. Diese Mittel sollen vollständig an die betroffenen Kommunen weitergegeben werden. Zusammen mit der bereits beschlossenen Altschuldenregelung des Landes, über die Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten von nahezu neun Milliarden Euro übernimmt, entsteht damit eine spürbare zusätzliche Entlastung für die betroffenen Kommunen.
„Gerade für Dortmund ist es entscheidend, dass wir wieder mehr finanziellen Spielraum für notwendige Investitionen gewinnen. Schulen, Straßen, Feuerwehr, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur dürfen nicht dauerhaft unter den Folgen hoher Zins- und Tilgungslasten leiden“, so Mader.
Besonders positiv bewertet die CDU Dortmund die unbürokratische Ausgestaltung der Bundesmittel. Die Kommunen müssen keinen eigenen Antrag stellen. Die Zuweisung erfolgt automatisch per Bescheid und ist zweckgebunden für den Schuldendienst der Liquiditätskredite, also für Zins und Tilgung. Grundlage der Verteilung sind die zum 31. Dezember 2024 bestehenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, wobei bereits durch das Land übernommene Beträge berücksichtigt werden.
„Die Kommunen brauchen keine neuen bürokratischen Hürden, sondern konkrete Entlastung. Dass die Mittel ohne Antrag und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den berechtigten Kommunen ankommen sollen, ist deshalb der richtige Weg“, betont Mader.
Die CDU Dortmund sieht in der Kombination aus der Altschuldenübernahme des Landes und der zusätzlichen Beteiligung des Bundes einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Gleichzeitig müsse es darum gehen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden dauerhaft zu sichern.
„Die Entlastung bei den Altschulden ist ein wichtiger Baustein. Sie ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, die kommunale Finanzausstattung insgesamt dauerhaft auf eine solide Grundlage zu stellen. Dortmund muss in die Lage versetzt werden, seine Zukunft aktiv zu gestalten, statt einen immer größeren Teil seiner finanziellen Kraft für Zinsen und Tilgung einsetzen zu müssen“, erklärt der CDU-Kreisvorsitzende abschließend.
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) am 9. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu. Das Gesetz sieht unter anderem 250 Millionen Euro jährlich für die kommunale Altschuldenhilfe in den Jahren 2026 bis 2029 vor. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 164 Millionen Euro jährlich.