CDU Dortmund

Sicherheit, Freiheit und Verantwortung

Zentrale Maßnahmen, welche unsere Landesregierung nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen beschlossen und umgesetzt hat

Sehr geehrte Damen und Herren,
der mutmaßlich islamistische Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Days am 25. Juli hat uns tief erschüttert. Eine Frau wurde getötet, viele Menschen wurden verletzt. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und Freunden sowie bei allen, die diese Gewalttat miterleben mussten. Unser Dank gilt den Rettungs- und Einsatzkräften und allen, die den Betroffenen zur Seite stehen.

Fest steht: Ein Angriff auf Menschen, die friedlich ihre Freiheit leben, ist ein Angriff auf unsere offene und vielfältige Gesellschaft. Der Staat trägt die Verantwortung, Leben zu schützen und Freiheit zu ermöglichen – entschlossen, vorausschauend und mit den Mitteln des Rechtsstaats.


Wie ist die Lage in Nordrhein-Westfalen? Unser Innenminister Herbert Reul hat angekündigt alle in Nordrhein-Westfalen als Gefährder eingestuften Personen zu überprüfen, um sie womöglich mit weiteren Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu belegen. Außerdem werden Sicherheitsmaßnahmen für die nächsten Großveranstaltungen hochgefahren. Es gilt: „Noch mehr Präsenz, noch mehr Aufmerksamkeit, alle Schutzmaßnahmen prüfen, anpassen. Wenn es sein muss: nachsteuern“, so Herbert Reul. Er weist auch darauf hin – trotz aller Maßnahmen: „Wir werden es niemals garantieren können, dass so ein Anschlag nicht wieder passiert“. Aber die Wahrscheinlichkeit einer solchen Tat könne so gering wie möglich gehalten werden.


Vor diesem Hintergrund möchte ich kurz zentrale Maßnahmen vergegenwärtigen, die die schwarz-grüne Landesregierung nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen beschlossen und umgesetzt hat:


• Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz erhielt ein vollständig neues, seit April 2026 geltendes Gesetz. Es schafft Rechtsgrundlagen für virtuelle Agenten, digitale Aufklärung, Finanzermittlungen, Videozugriffe und KI-gestützte Analysen und verbindet diese mit gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle. Der Verfassungsschutz hat jetzt die Legitimation, in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen Kommunikationsplattformen im Internet verdeckt Informationen zu erheben.


• Die „Digitale Streife“ hat die polizeiliche Arbeit im Netz durch mehr Personal, digitales Bestreifen, virtuelle verdeckte Ermittlungen und moderne Arbeitsplätze samt KI-Unterstützung auf ein neues Level gehoben.


• Die Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung rechtswidriger Inhalte in den sozialen Medien wurde ebenfalls ausgeweitet; unter anderem durch die Verbesserung der technischen Infrastruktur.


• Die Strafverfolgung besonders demokratiegefährdender islamistischer, antisemitischer und rassistischer Posts wurde bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) gebündelt.


• Um die Dauer von Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, wurden die Verwaltungsgerichte gezielt personell gestärkt: Es wurden neun zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter und sechs Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Geschäftsstellen geschaffen, was die Einrichtung von drei neuen, ausschließlich für das Asylrecht zuständigen Kammern ermöglicht hat.


• Die Verwaltungspraxis bei Dublin-Überstellungen wurde per Erlass verschärft. Nach gescheiterten Überstellungen sollen unverzüglich alle möglichen weiteren Maßnahmen geprüft werden, damit die Überstellungsfrist nicht ungenutzt verstreicht; freie Flugkapazitäten sollen umgehend neu genutzt und weitere Sicherungsmaßnahmen geprüft werden.


• Bestimmte Asylsuchende bleiben länger in der Zuständigkeit des Landes. Seit Dezember 2025 gilt eine bis zu 24-monatige Wohnverpflichtung in Landeseinrichtungen für bestimmte Personengruppen z.B. bei unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Anträgen.


• Die Polizei erhielt weitergehende Kontrollmöglichkeiten bei Volksfesten. Ein Erlass ermöglichte verstärkte Präsenz und Personenkontrollen auch ohne konkrete Einzelgefahr.

• Konkrete Präventions- und Opferschutzstrukturen wurden erweitert. Dazu gehören z. B. „Plan P. – Jugend stark machen gegen islamistische Radikalisierung“, das heute stärker auf das Thema digitale Ansprachen islamistischer Akteurinnen und Akteure ausgerichtet ist.


Politik muss handeln und offen benennen, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Unser Ziel bleibt ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger schützt und zugleich die Freiheit und Offenheit unserer Gesellschaft verteidigt.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak MdB
Generalsekretär CDU NRW