CDU Dortmund

Warum die Freigabe von Cannabis als Genussmittel falsch ist.

Keine Freigabe von Cannabis

Wenn alles nach dem Plan des Ampel-Gesundheitsministeriums läuft, soll Kiffen ab dem ersten April in Deutschland legal sein. Ein absoluter Fehlgriff! Abgesehen von der Tatsache, dass in der Ampel-Regierung nahezu ganz nichts nach Plan läuft, hat die CDU bereits im vergangenen Jahr auf die vielen missachteten Risiken des vorliegenden Cannabis-Gesetzes hingewiesen. Sei es das Ankurbeln des Schwarzmarkts, die zusätzliche Belastung für Polizei und Justiz, das fehlende Personal zur Kontrolle, die mangelnde Verkehrssicherheit auf den Straßen und, allen voran die Nichtachtung des Schutzes für Kinder und Jugendliche. All diese Bedenken wurden überhört. Mittlerweile gibt es selbst von Mitgliedern der Regierung, namentlich der SPD, fundamentale Kritikpunkte am geplanten Gesetz.

Die CDU hat die geplante Freigabe von Cannabis für den Freizeitgebrauch von Anfang an entschieden abgelehnt und schon im Vorhinein die Risiken benannt. Bereits im August des vorherigen Jahres hat CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verständlich gemacht: „Dieses Gesetz macht die Realität nicht besser, sondern schlechter!“

Kiffen hat schwere Folgen – vor allem für Jugendliche! 

Die geplante Legalisierung ist ein schwerer Fehler. Der regelmäßige Konsum vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt nicht ohne Folgen. Sowohl Suchtforscher als auch Ärzte weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist. Bis zum 25. Lebensjahr ist das menschliche Gehirn nicht vollständig ausgereift und kann dauerhaft geschädigt werden. Eric Schmidt, Chef des Düsseldorfer Rauschgiftkommissariats, warnte schon 2017: „Der Stoff hat ein hohes Suchtpotenzial. Es ist das falsche Signal, wenn mit der Freigabe der Cannabis-Konsum verharmlost wird. Eine Altersfreigabe ab 18 nutzt genauso wenig wie beim Alkohol“.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) befürchten mehr als zwei Drittel der Eltern, dass mit der Legalisierung von Cannabis die Hemmschwelle für ihre Kinder sinkt. Und die Jugendlichen selbst? Aus Probieren wird dann schnell regelmäßiger Konsum und schlussendlich die Abhängigkeit.

Auch Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert Lauterbach für seine Pläne: „Der Bundesgesundheitsminister hat Medizin studiert. Er weiß und hat selbst öffentlich darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsprozesse des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sind und der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ beeinflussen kann. Diese Schäden sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam.“

Die Aufklärungskampagne mit Slogans wie „legal, aber Brokkoli ist mir lieber“ zeugen eher von Selbstironie, als dass sie zweckdienlich warnen. So wird die Risiko-Aufklärung der jugendlichen Zielgruppe verfehlt. Wem der Schutz der Jugend am Herzen liegt, darf die Sorgen der Eltern nicht ignorieren und das Gesetz nicht auf dem Rücken der Jugendlichen austesten.

Der Schwarzmarkt verlagert sich und expandiert.

Der gesundheitliche Schutz sollte Grund genug sein, dieses Gesetz nicht zu beschließen. Doch die Ampel betreibt hier kurzsichtige Politik und die Liste der Probleme ist lang. Zwar behauptet die Scholz-Regierung, durch das geplante Gesetz den Schwarzmarkt eindämmen zu wollen. In Ländern wie dem US-Bundesstaat Kalifornien, in denen Cannabis frei verkäuflich ist, existiert der Schwarzmarkt jedoch nach wie vor. Viele Gelegenheitskonsumenten werden nicht in einem Club eintreten oder zuhause Pflanzen züchten. Sie sind weiterhin potenzielle Kunden des Schwarzmarktes. Nach fachlicher Einschätzung des Bundeskriminalamts wird eine Cannabis-Legalisierung diese organisierte Kriminalität nicht eindämmen, sondern den Schwarzmarkt entfalten. Ein Gesetz, dass sich in seiner Zielsetzung selbst widerspricht, kann niemand unterstützen.

Fehlendes Personal für Kontrolle der Regeln. 

Schon jetzt sind Polizei, Gerichte und viele andere Dienststellen der Justiz völlig überlastet. Das neue Gesetz verstärkt den Arbeitsdruck auf diese Personen zusätzlich. Denn das es sieht vor, dass ein Konsumverbot von 100 Meter Abstand um Schulen gelten soll. Völlig unklar ist aber, mit welchem Personal die Kommunen und Länder diese Abstandregelungen überwachen sollen. Woher soll jemand in einer fremden Stadt wissen, wo die nächste Schule liegt?

Schwierig zu kontrollieren ist auch der Besitz von bis zu 25 Gramm und der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, merkt an: Es ist unklar, „wie die Polizei im Tatort Blumenbeete prüfen soll, dass auch niemand mehr als drei weibliche blühende Pflanzen im heimischen Garten anbaut“. Und wer will bei Stichproben feststellen, ob das Cannabis legal oder illegal erworben und wie hoch der THC-Gehalt ist? Durch dieses Gesetz entsteht eine enorme Zusatzbelastung für die Polizei.

Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit!

Cannabis darf Rauschfahrten nicht legitimieren. Cannabis ist im Blut viel länger nachweisbar als Alkohol, was die Fahrtüchtigkeit daher womöglich tagelang eingeschränkt. Wer Alkohol getrunken hat, kann berechnen, wie lange das Autofahren nicht möglich ist. Der lineare Abfall des Alkoholgehalts im Blut lässt sich im Kopf oder allenfalls per App berechnen. Und was ist nach dem Joint? Selbst wenn der THC-Gehalt den staatlichen Vorgaben entsprechen sollte, für den Verfall und die Abbaugeschwindigkeit gibt es keine Formel. Sie ist bei jedem einzelnen Konsumenten anders, Stunden, Tage oder Wochen sind nicht berechenbar. Ergebnisse von US- Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Unfallwahrscheinlichkeit und damit auch das Risiko von Schwerverletzten im Straßenverkehr durch die Legalisierung steigen. Für Michael Mertens, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei ist ganz klar: „Die Frage, wann ein Mensch, der Cannabis konsumiert hat, noch fahrtüchtig ist und wann nicht mehr, ist elementar wichtig für die Verkehrssicherheit.“ 

Die Liste der Gründe, die gegen eine Cannabis-Legalisierung sprechen ist lang. Genauso lang ist die Liste derjenigen, die außer der CDU diese Gesetzgebung aus guten Gründen ablehnen. Angeführt von Abgeordneten aus der Ampel-Regierung selbst sprechen sich auch Gewerkschaften, Fachverbände dagegen aus. Selbst die Innenministerkonferenz hat ihre Einwände geäußert. Allesamt wurden sie vom Gesundheitsministerium der Ampel-Regierung überhört. Wer den Plan vor lauter Einwänden nicht sieht, sollte diesen Plan ganz einfach fallen lassen.