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Straßenreinigungssatzung

08.12.2005


Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Im Jahr 2006 bleibt die bisher auf Anlieger übertragene Reinigungspflicht bestehen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zum 01.01.2007, zunächst alle Anlieger in eine neue Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Eine vollständige Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr wird ab dem 01.01.2007 aufgehoben.

Die Kämmerei wird im Zusammenwirken mit der Entsorgung Dortmund GmbH beauftragt, eine gerichtsfeste Satzung und eine Gebührenordnung zu erarbeiten, die z.B. eine Grundgebühr und eine Arbeitsgebühr ausweist und die sog. „Hinterliegerproblematik“ sowie die Heranziehung aller Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau hinreichend und zutreffend berücksichtigt. Die frontmeterunabhängige Grundgebühr wird dabei von allen Anliegern erhoben, die frontmeterabhängige Arbeitsgebühr von denjenigen Anliegern, denen die Straßenreinigungspflicht nicht übertragen wird.

Die Übertragung der Straßenreinigungspflicht an Anlieger auf Antrag erfolgt nach Maßgabe eines objektiven, nachvollziehbaren und unmissverständlichen Kriterienkatalogs, der sich vor allem an der technischen Machbarkeit und an lokalen Voraussetzungen orientiert.

Darüber hinaus spricht sich der Rat der Stadt Dortmund dafür aus, eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen EDG und Stadtverwaltung herbeizuführen. Ziel muss es sein, die Qualität der Reinigung weiter zu verbessern. Die Reinigung des öffentlichen Raums darf nicht allein der Verkehrssicherungspflicht dienen, sie muss ebenso optischen Ansprüchen an den Zustand des öffentlichen Raumes genügen. Etwaige Vertragsmodalitäten sind dementsprechend anzupassen.

Begründung
Der oben angeführte Beschlussvorschlag stellt einen gelungenen Kompromiss zwischen dem eigenverantwortlichen bürgerschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger und dem gebührengerechten Solidaritätsgedanken dar.

Eine Differenzierung der Gebührensatzung nach Grundgebühr und Arbeitsgebühr hält weiterhin die Möglichkeit offen, „vor der eigenen Haustür“ selber zu reinigen, wenn es dafür objektive Gründe gibt. Trotzdem werden alle Bürgerinnen und Bürger an den Gesamtkosten der Reinigung in angemessenem Umfang beteiligt. Diese fallen in vielfältigem Umfang im ganzen Stadtgebiet an.

Beispielsweise ist hier die Reinigung der städtischen Plätze, der Fußgängerzonen, aber auch die Reinigung entlang von Hauptstraßen und Alleen genannt. Ebenso beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger, denen die Reinigung übertragen worden ist, bisher nicht an den Kosten für den Winterdienst. Diese Ungleichbehandlung gilt es mit der Einführung einer Grundgebühr für Straßenreinigung auszugleichen.

Darüber hinaus haben sich die Rahmenbedingungen zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger in den letzten Jahren durchgreifend geändert. Mittlerweile ist die Entsorgung Dortmund GmbH technisch und personell in der Lage, die Reinigung im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Die Umstellung des EDG-Fuhrparks von 21 Großkehrgeräten auf 48 Fahrzeuge unterschiedlichster Größe unterstreicht dies deutlich.

Insofern berücksichtigt der Beschluss alle Interessen und führt zu einer Gebührensenkung für den Großteil der Dortmunder Bevölkerung bei gleichzeitiger Beibehaltung der möglichen eigeninitiativen Reinigung.

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