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Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
23.06.2005
Tagesordnungspunkt Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund wie folgt zu ändern.
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Es wird eine Steuerbefreiung für alle Hunde, die aus dem Tierheim Dortmund in einen Haushalt aufgenommen werden, von 12 Monaten gewährt.
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Der Steuersatz für einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 3, wird auf den normalen Steuersatz von 144 € gesenkt, wenn ein Hundehalter den Sachkundenachweis erfolgreich ablegt, das Tier den Wesenstest absolviert hat und der Hund kastriert ist.
Begründung Die Zahlen des Dortmunder Tierheims belegen, dass ein Hund pro Tag Kosten von ca. 30 € verursacht. Um das mittlerweile überfüllte Tierheim sowie den städtischen Haushalt zu entlasten, muss eine Erhöhung der Vermittlungsquote für das Tierheim Dortmund erreicht werden. Dies kann nur durch eine Steuersenkung bewirkt werden.
Eine Steuererhöhung auf den mindestens doppelten Betrag des jetzigen Steuersatzes für Hundehalter, die ihr Tier schon vor dem 01.01.2001 angemeldet haben, wird zu einer weiteren Zunahme von gefährlichen Hunden für das Dortmunder Tierheim führen.
Mit einer Zunahme an gefährlichen Hunden in Dortmund ist nicht zu rechnen, da laut Landeshundegesetz die Zucht von Kampfhunden verboten ist. Diese Ziele sind unseres Erachtens in Einklang zu bringen mit dem klaren Willen des Rates, den betroffenen Tieren würdigere Perspektiven zu vermitteln.
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