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Spielplatzpatenschaft 19.03.2003 Tagesordnungspunkt Spielplatzpatenschaft Ehrenamtlich tätige Eltern und Bürger kümmern sich als Spielplatzpaten um städtische Spielflächen. Sie sind angehalten, einmal pro Jahr ein Spielplatzfest auszurichten. Dies war aufgrund der widmungsfremden Nutzung der Spielplätze nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich, durch die nicht unerhebliche Verwaltungsgebühren angefallen sind, die von den Spielplatzpaten zu tragen waren. Auf Anfrage der CDU-Fraktion haben sich der für die Gebührenerhebung zuständige Regiebetrieb Stadtgrün und das Jugendamt darauf verständigt, dass künftig keine Gebühren mehr für die Ausrichtung von Spielplatzfesten für Spielplatzpaten erhoben werden, da die Wahrnehmung dieser Aufgaben des Jugendamtes durch die Spielplatzpaten künftig eine Verwaltungsgebühr für eine Sondernutzung entbehrlich macht. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen durch das Jugendamt: 1. In welchem Umfang und von welchem Personen- bzw. Institutionskreis wird die Möglichkeit von Spielplatzpatenschaften in Dortmund wahrgenommen? 2. Welche Auflagen bestehen (künftig) seitens des Jugendamtes bei der Ausrichtung von Spielplatzfesten? 3. Sind mit dem Wegfall der Gebührenerhebung auch Einschränkungen bei der Ausrichtung bzw. Ausgestaltung von Spielplatzfesten verbunden? Wenn ja welche? |
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